Asien Special Tours GmbH (im folgenden AST) ist überwiegend als Reiseveranstalter, daneben aber auch als Reisevermittler tätig. Die nachfolgenden Bedingungen dienen dazu, die Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und AST auch nach dem Inkrafttreten der Neufassung des Reiserechts, insbesondere der §§ 651 a ff BGB in klarer Weise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften darzustellen und zu regeln. Alle zitierten Paragrafen beziehen sich auf die ab 1.7.2018 gültige Fassung des BGB.
Wichtige Informationen vorab:
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. z.B. Ziffer 5 bis 7. dieser Bedingungen.
Die Angaben zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren finden Sie in Ziffer 13.2. dieser Bedingungen.
Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Reisedurchführung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen. Eine kurze Mitteilung an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf kostenfreie Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20. Zur Ausübung ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten, dort ist auch der Verantwortliche gemäß DSGVO angegeben. Ferner besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77. Weitere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Homepage unter “ Datenschutz“.
Vermittelt AST ausdrücklich in fremdem Namen Pauschalreisen oder Leistungen von Fremdanbietern, wie z.B. Flüge oder Leihwagen, so richten sich Zustandekommen und Inhalt des Vertrages nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners des Reisenden, soweit diese einbezogen wurden.
Als Vermittler fremder Leistungen schuldet AST nur die ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informationspflichten nach §§ 651 v oder w BGB, und haftet (vorbehaltlich der Regelungen der §§ 651 x, 651 v Abs. 3, 651 w Abs. 4 BGB) nicht für die Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.
Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen ihre Kunden vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
1. Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Bloße Interessensbekundungen beider Seiten (Buchungsanfrage bzw. Reisevorschlag) stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Ein Angebot kann befristet werden, ansonsten kann es nur innerhalb des üblichen Zeitraums, der hier ohne Hinzutreten besonderer Umstände bei 10 Tagen liegt, angenommen werden. Eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar, sodass die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen wechseln können. Nach Ihrer Buchungsanfrage erstellen wir im Regelfall zunächst einen Reisevorschlag, der in Absprache mit Ihnen schließlich zu einem individuelles Angebot in Textform unter Bestimmung einer Annahmefrist führt. Mit Ihrer fristgerechten Annahme unseres Angebots, die in Textform oder formfrei erfolgen kann, kommt der Reisevertrag zustande.
2. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit AST. Sie sollte aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Reisebeschreibung oder der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
1. Alle Zahlungen auf den Reisepreis, also auch die Anzahlung, sind nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne § 651 r BGB zu leisten. Sie erhalten mit der Reisebestätigung/Rechnung diesen Sicherungsschein. Mit Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig.
2. Die Restzahlung muss spätestens 28 Tage vor Abreise erfolgen. Bei Verträgen, die später als 29 Tage vor Abreise zustande kommen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt nach Zahlung, alternativ können die Unterlagen bei oder nach Zahlung abgeholt werden.
5.1 Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB). Ein solches Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht auch unter den Voraussetzungen der Ziffer 7.4 (Preiserhöhung über 8 %) oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung.
5.2 Auch abgesehen von den in Ziffer 5.1 behandelten Fällen können Sie vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten. AST hat dann jedoch den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h Abs. 1 und 2 BGB), die Höhe der geforderten Entschädigung muss auf Ihr Verlangen begründet werden. Da je nach gebuchten Leistungen der Reise im Einzelfall hohe Entschädigungsbeträge entstehen können, weisen wir in diesem Zusammenhang auf Ziffer 8 dieser Bedingungen hin.
5.3 In allen Fällen des Rücktritts verliert AST den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
5.4 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen besteht im Allgemeinen nicht. Bloße Umbuchungswünsche des Kunden ohne Rechtsanspruch werden, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur als Stornierung durch den Reiseteilnehmer zu den Bedingungen der Ziffer 5.2 mit gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen.
5.5 Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall spätestens sieben Tage vor Reisebeginn können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. AST kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen AST als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.
Ist AST aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer 5.1.) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann AST unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären. Bereits erhaltene Zahlungen auf den Reisepreis sind im Anschluss unverzüglich zurückzuerstatten.
7.1 AST behält sich vor, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich
ergibt.
Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog der folgenden Ziffer 7.2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben bezeichneten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für AST führt. Soweit dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigung- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden. Sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.
7.2 Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 7.1. genannten Preisbestandteile der gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe als Einheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. AST ist verpflichtet, auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.
7.3 AST muss den Kunden über eine etwaige Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn klar und verständlich unterrichten und dabei die Berechnung mitteilen.
7.4 Erhöht sich der Reisepreis nach den obigen Ziffern um mehr als 8 %, so muss AST den Kunden spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn dabei auffordern, innerhalb angemessener Frist die Preiserhöhung (Angebot) anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fristlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis zurück. Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr.7 BGB).
Dringlich anzuraten sind der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (vgl. Ziffer 5.2) und einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Leistungen der ERV Europäischen Reiseversicherung AG, München, erläutern und vermitteln wir Ihnen gerne.
1. Bei den Informationen über solche Bestimmungen bei Buchung geht AST, sofern nicht besondere Angaben gemacht wurden, von deutscher bzw. (bei Buchung aus dem EU-Ausland) entsprechende EU-Staatsbürgerschaft aus. Bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung. Die Auskunft gibt den bekannten Stand zum Zeitpunkt der Buchung wieder. Wegen der Möglichkeit späterer Änderungen legen wir Ihnen nahe, die Nachrichtenmedien und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu verfolgen, auch wenn AST sich selbstverständlich im Rahmen des Möglichen bemüht, Ihnen Änderungen mitzuteilen.
2. Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten und Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
10.1 Ein Reisemangel ist unverzüglich anzuzeigen (siehe auch 10.5). Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Vertretung/Reiseleitung zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an AST zu richten.
10.2 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde von AST Abhilfe verlangen. AST kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
10.3 Leistet AST nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, ohne hierzu nach Ziffer 10.2. berechtigt zu sein, so kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn AST Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Ist AST zwar nach Ziffer 10.2 berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, betrifft der Reisemangel jedoch einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, so muss AST angemessene Ersatzleistungen gewähren. Wenn durch diese keine gleichwertige Beschaffenheit der Reise erzielt wird, muss AST eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) nach Ziffer 10.5. gewähren. Sind die Ersatzleistungen den ursprünglich geschuldeten dabei nicht vergleichbar oder ist die angebotene Minderung nicht angemessen, kann der Kunde die Ersatzleistung ablehnen. In diesem Fall oder wenn AST außerstande ist, Ersatzleistungen anzubieten, richten sich die weiteren Rechtsfolgen auch ohne Kündigungsausspruch (Ziffer 10.6.) nach § 651 l Abs. 2 und 3 BGB.
10.5 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde, soweit nicht die Abhilfe durch eine schuldhafte Unterlassung der Mängelanzeige vereitelt wurde, einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Beschränkungen der Rechtsfolgen eines Mangels in Fällen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände ergeben sich aus § § 651 k Abs. 4 u.5.
10.6 Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Zuvor muss er eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe von AST verweigert wird oder die sofortige Abhilfe notwendig ist.
Wurde berechtigt gekündigt, so ist AST verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung umfasste, unverzüglich für die Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen AST zur Last. Hinsichtlich bereits erbrachter und nach Kündigung noch notwendig erbrachter Reiseleistungen behalten wir den Anspruch auf den (anteiligen) Reisepreis, Ansprüche auf Minderung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben jedoch unberührt (zu Beschränkungen der Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche siehe Ziffer 10.5 Satz zwei). Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von AST auf den darauf entfallenden vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind zu erstatten.
1. Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen sind während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen AST anzuerkennen oder entgegenzunehmen.
1. Die vertragliche Haftung von AST gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft von AST oder seinen Leistungsträgern herbeigeführt wurde.
2. Die Haftung von AST gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt; die Haftungssumme beträgt jedoch mindestens € 4.100,00.
1. Die in § 651 i Abs. 3 BGB. bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
2. AST ist derzeit gesetzlich nicht verpflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nimmt an solchen Verfahren auch nicht freiwillig teil. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jedoch trotzdem der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung zur Verfügung zu stellen: http://ec.europa.eu/odr
Naturgemäß können unsere Leistungsdarstellungen, z.B. im Internet, nur die zu diesem Zeitpunkt geplanten Einzelheiten der Reiseabwicklung wiedergeben, auch Druck- oder Darstellungsfehler lassen sich selbst bei großer Sorgfalt leider nicht immer vermeiden. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine Verträge auf der Basis als fehlerhaft erkannter Ausschreibungen abschließen.
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit deutsches Recht anwendbar und AST als Reiseveranstalter oder Reisevermittler tätig ist, also insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes (§§ 651 ff BGB).
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Asien Special Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Asien Special Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Veranstalter und Verantwortlicher im Sinne der DSGVO
Asien Special Tours GmbH
Geschäftsführer Rüdiger Lutz
Adams-Lehmann-Str. 109
80797 München
Telefon: 0049-(0)89-127091-0
Telefax: 0049-(0)89-127091-199
Email: Ruediger.Lutz@asienteam.de
USt-IdNr.: DE 195603937
HRB AG München, 120961
Stand: 01.07.2018
Montag - Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Für eine Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.